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Arbeitsassistenz: Umsatzsteuer kann erstattet werden
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Arbeitsassistenz: Umsatzsteuer kann erstattet werden
04.01.2008Die neue Regelung ist nicht zwingend
© Rolf van Melis/pixelio
Integrationsämter können künftig schwerbehinderten Menschen, die eine Arbeitsassistenz beauftragen, die Umsatzsteuer erstatten.
Dies hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen auf ihrer Jahreshauptversammlung beschlossen.
Die Integrationsämter sind an diese Empfehlungen nicht gebunden. In der Regel werden sie jedoch die Empfehlung umsetzen.
Die Umsatzsteuer fällt für den schwerbehinderten Menschen dann an, wenn er einen professionellen Assistenzdienst engagiert. Beauftragt der schwerbehinderte Mensch dagegen ein Familienmitglied, einen Arbeitskollegen oder Zivildienstleistenden als Assistenten, muss er keine Umsatzsteuer für die Assistenzleistungen entrichten.
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
- Mehr zum Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. unter: www.bsk-ev.org












