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Assistenz im Krankenhaus: „Der breiten Masse bringt das neue Gesetz gar nichts“
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Assistenz im Krankenhaus: „Der breiten Masse bringt das neue Gesetz gar nichts“
Ein Krankenhausaufenthalt ist schon für Menschen ohne Behinderung alles andere als angenehm. Für behinderte Menschen mit Assistenzbedarf kann es manchmal sogar lebensbedrohlich sein. Denn viele Kliniken sind auf die besonderen Patienten nicht eingestellt und das Pflegepersonal mit der Betreuung häufig überfordert. Ein neues Gesetz soll nun Abhilfe schaffen.
1.12.2009
Gerhard Bartz
Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) setzt sich für Menschen mit persönlichem Assistenzbedarf ein. REHACARE.de sprach mit dem Vorsitzenden des Verbandes, Gerhard Bartz, über mangelhafte Informationen und Fallstricke im deutschen Paragraphendschungel.
REHACARE.de: Herr Bartz, wieso kann ein Krankenhausaufenthalt für Menschen mit Behinderung lebensbedrohlich werden?
Gerhard Bartz: Je nach Grad der Behinderung ist der persönliche Assistent unabkömmlich. Ein Patient war zum Beispiel wegen seiner hochgradigen Behinderung dauerhaft an ein Beatmungsgerät angeschlossen und auf ständige persönliche Assistenz angewiesen. Bei einem Krankenhausaufenthalt musste er ohne seinen Assistenten auskommen. Als dann eine Störung des Gerätes auftrat, war der Patient aufgrund seiner Behinderung nicht im Stande, den Notfallknopf zu betätigen. Das Krankenhauspersonal konnte nicht rechtzeitig eingreifen, der Patient verstarb.
REHACARE.de: Darf man seinen persönlichen Assistenten denn nicht mit ins Krankenhaus nehmen?
Bartz: Doch, aber erst seit einem halben Jahr, denn seitdem gilt das Gesetz zum Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus. Es ist auf Initiative unseres Verbandes geschaffen worden. Aber selbst mit diesem Gesetz ist es nur dann möglich, wenn der persönliche Assistent über das Arbeitgebermodell eingestellt wurde, also im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit der assistenzbedürftigen Person.
REHACARE.de: Also ist das Problem doch gelöst, oder?
Bartz: Nein, leider nicht. Problematisch ist nämlich, dass viele Krankenhäuser über dieses Gesetz und seine Inhalte nicht informiert sind. Sie weigern sich daher häufig, den Assistenten mit aufzunehmen. Der Patient muss dann also noch zusätzlich um sein Recht kämpfen, aber er wird dabei von uns in Form einer Handlungsempfehlung auf unserer Internetseite unterstützt.
Menschen mit hohem Assistenzbedarf können im Krankenhaus oft nicht ausreichend versorgt werden; © Henrik Vogel/Pixelio.de
REHACARE.de: Abgesehen vom Arbeitgebermodell gibt es auch die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst mit der Einstellung zu beauftragen oder Vereinbarungen auf privater Ebene mit Bekannten oder Angehörigen zu treffen. Profitieren diese Assistenzformen denn auch von dem neuen Gesetz?
Bartz: Nein, leider nicht. Nur wer seinen persönlichen Assistenten nach dem Arbeitgebermodell selbst eingestellt hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen. Und das sind schätzungsweise gerade einmal fünf Prozent aller Menschen mit Assistenzbedarf. Alle anderen Organisationsformen bleiben außen vor. Der breiten Masse bringt das neue Gesetz also leider gar nichts.
REHACARE.de: Es bleibt also weiterhin sehr viel zu tun auf diesem Gebiet?
Bartz: Ja, das stimmt. Aber ich denke, von der neuen Regierung ist hierzu im Moment nichts zu erwarten. Ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren. Wir setzen unsere Hoffnung vielmehr in die Gerichte. Denn wo die Gleichbehandlung versagt, werden meist Klagen eingereicht. Da ist es dann an den Gerichten sich dieses Themas anzunehmen.
REHACARE.de: Auf welche rechtliche Grundlage können sich Menschen mit Assistenzbedarf berufen, wenn sie klagen?
Bartz: Beispielsweise auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Zwar ist sie noch kein geltendes Recht, aber sie stellt zumindest eine Orientierung für die Gesetzgebung dar. Außerdem gibt es Gerichtsurteile, die sich auf sie beziehen. Mit der UN-Konvention haben sich die Vertragsstaaten unter anderem dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Das wird unter anderem durch persönliche Assistenz gewährleistet – auch im Krankenhaus oder in der Kur und unabhängig von einer Arbeitgebereigenschaft. Die UN-Konvention ist eine tolle Grundlage, auf die wir uns berufen können. Sie gibt uns Rückenwind.
Dieses Interview führte Nadine Lormis.
REHACARE.de
- Mehr über den Bundesverband und die Handlungsempfehlungen unter www.forsea.de












