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Sportangebote fördern
Schwerpunkt: Sport
Sportangebote fördern
Dieser Beitrag wird Ihnen vom Magazin aktiv dabei mit freundlicher Genehmigung des Behinderten-Sportverbandes NRW e.V. präsentiert.
Fragen an Reinhard Schneider, Vorsitzender des Behinderten-Sportverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und Dieter Keuther, Generalsekretär des Deutschen Behindertensportverbandes e.V.
15.03.2007
Diether Keuther ist Generalsekretär
des Deutschen Behindertensport-
verbandes e.V.; © aktiv dabei
Herr Schneider, der Behinderten-Sportverband NRW ist in Nordrhein- Westfalen für den Sport geistig behinderter Menschen zuständig. Wie groß ist denn der Bedarf an Sportangeboten für diese Personengruppe?
Dass der Bedarf groß ist, kann man allein schon an den Zahlen ermessen, die uns die Statistik hergibt. Aktuell wird in 247 Sportvereinen von 15.000 Menschen mit geistiger Behinderung Sport getrieben. Das sind etwa 20% der laut Schwerbehindertenstatistik des Landes NRW gemeldeten Personen. Bemerkenswert und erfreulich ist es, dass zunehmend die Menschen mit Geistiger Behinderung selbst ihren Bedarf, ihre Wünsche und Anregungen artikulieren.
Wie sehr der Behindertensport jedem einzelnen hilft, das eigene Selbstbewusstsein zu stärken, sich etwas zuzutrauen und sich mehr und mehr in der Gesellschaft zu behaupten, demonstrieren gerade die Menschen mit Geistiger Behinderung in jeder der 247 Sportgruppen in unseren Vereinen fast täglich.
Gibt es Kooperationspartner bei der Bewältigung der gewaltigen Aufgabe, all diesen Menschen ein Sportangebot zu machen?
Unser Ziel ist es, jedem Menschen mit Behinderung ein seiner Behinderung entsprechendes Sportangebot zu machen. Dabei arbeiten wir eng mit verschiedenen Partnern zusammen.
Wir sind froh, in der Lebenshilfe für den Bereich Menschen mit geistiger Behinderung seit vielen Jahren einen Kooperationspartner zu haben, der uns mit seinen Erfahrungen, Anregungen und auch Hilfestellungen begleitet und unterstützt.
Über viele Jahre haben wir beim Aufbau von Sportgruppen auf Ortsebene der Lebenshilfe geholfen. In vielen Orten arbeiten Lebenshilfe und Behindertensportvereine zusammen. Die Lebenshilfe ist mit 42 Gruppen Mitglied im BSNW. Diese Kooperation mit der Lebenshilfe ist eine gute Basis, die Bewältigung unserer gemeinsamen Aufgabe anzugehen.
Seit 2004 ist auch Special Olympics mit seiner Landesvertretung NRW Mitglied im BSNW. Zum Aufbau dieser Landesvertretung hat der BSNW entscheidend beigetragen und beteiligt sich auch weiterhin an deren Arbeit. Die Angebote von Special Olympics sind eine wertvolle Ergänzung der Arbeit unserer Vereine im BSNW.
Wie sind die geistig behinderten Menschen in den BSNW integriert?
Die Basis unseres Verbandes sind unsere inzwischen 1000 Vereine mit ihren 12.000 Sportgruppen, in denen auch 15.000 Menschen mit geistiger Behinderung regelmäßig Sport treiben. Mit Rundenspielen, Bezirks- und Landesmeisterschaften, Breitensportfesten, Freizeiten und Lehrgängen bietet der BSNW darüber hinaus einen bunten Strauß von sportlichen Angeboten auf Bezirks- und Landesebene an, die insbesondere auch von Menschen mit geistiger Behinderung umfangreich genutzt werden. Diese Angebote werden wir auch weiterhin ergänzen und ausbauen.
Eine wertvolle Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung leistet dabei Special Olympics, insbesondere deren Landesvertretung NRW als Mitglied im BSNW. Von dort werden regionale und landesweite Sportveranstaltungen organisiert, an denen neben Schulen, Einrichtungen auch alle Vereine teilnehmen können. Leider gibt es innerhalb von Special Olympics zunehmend Bestrebungen sich zu separieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen dort die sich für die Menschen mit geistiger Behinderung aufgrund der bestehenden Kooperation ergebenden Chancen nicht vergeben.
Reinhard Schneider ist Vorsitzender
des Behinderten-Sportverbandes
NRW e.V.; © aktiv dabei
Herr Keuther, welche Rolle spielt der Leistungssport für Menschen mit geistiger Behinderung im Vergleich zum Rehabilitations- und Breitensport?
Mit den Leitlinien für den Sport von Menschen mit geistiger Behinderung von 2002 hat sich der Hauptvorstand des DBS - also für den Dachverband und seine Landesverbände - eindeutig für die Förderung des Sports vom Menschen mit geistiger Behinderung in allen Facetten - vom Reha- über den Breitensport bis hin zum Leistungssport - ausgesprochen. Der Leistungssport von Menschen mit geistiger Behinderung ist damit eine gleichberechtigte Säule des Sports neben dem Reha- und Breitensport. Der DBS versteht es als Auftrag auch Menschen mit geistiger Behinderung die Teilhabe am Leistungssport zu ermöglichen. Damit wird u. a. Normalität dargestellt und erreicht.
Menschen mit geistiger Behinderung die Möglichkeit der Teilhabe am Leistungssport zu eröffnen, ist und bleibt ein Ziel des DBS - auch wenn das IPC vor kurzem die Wettbewerbe für Menschen mit geistiger Behinderung aus dem Programm der Paralympics 2008 in Peking zurückgezogen hat. Der Grund dafür ist das nach Ansicht des IPC nicht ausreichend valide Klassifikationssystem für Menschen mit geistiger Behinderung. Der DBS ist nicht glücklich über diese Entscheidung und hat dem IPC und der INAS-FID die Unterstützung seiner Fachleute in diesem Bereich angeboten, um hier möglichst schnell ein abgestimmtes und akzeptiertes Klassifikationssystem zu entwickeln.
Wie sieht die Zukunft des Sports für Menschen mit geistiger Behinderung auf Bundes- und Landesebene aus?
Weder die Beschlüsse des IPC noch die vom Vorstand Leistungssport im Rahmen des neuen Leistungssportkonzepts vorgeschlagene und vom Präsidium und Hauptvorstand beschlossene Konzentrierung der Mittel der Sportjahresplanung auf die paralympischen Sportarten ändern etwas an den 2002 beschlossenen Leitlinien des DBS. Auch in Zukunft wird auf Bundesebene der Leistungssport von Menschen mit geistiger Behinderung weiter gefördert.
Diese Förderung muss sogar wesentlich ausgebaut werden, um die internationale Entwicklung zu unterstützen. Dieses Unterfangen werden wir sehr ernsthaft in Angriff nehmen und wir sind sicher auch hier die Unterstützung unserer Partner wie Lebenshilfe, Sozialverbände und andere mehr zu finden. Was für die Bundesebene gilt, muss auch auf der Grundlage der Leitlinien von 2002 für die Landesverbände gelten.
Hier besteht die Selbstverpflichtung, Menschen mit geistiger Behinderung Sportangebote zu machen und den Sport auf Vereins- und Landesebene auszubauen und verstärkt zu fördern.
- Mehr zum BSNW unter: www.bsnw.de












