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Kurzzeitpflege im Überblick

Schwerpunkt: Pflege zu Hause

Kurzzeitpflege im Überblick

Bild: FAQ - Häufig gefragte Fragen
FAQ - Häufige Fragen bezüglich der
Kurzzeitpflege hier im Überblick;
© SXC

Viele wissen gar nicht, dass es sie gibt: die Kurzzeitpflege. Sie soll besonders pflegende Angehörige unterstützen, wenn sie mal eine Pause brauchen vom Pflegealltag. Wer Kurzzeitpflege beantragen will, sollte jedoch ein paar Dinge beachten. REHACARE.de hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

15.04.2008



Was ist Kurzzeitpflege?
Bei der Kurzzeitpflege (KUPFL), können pflegebedürftige Menschen bis zu einem Zeitraum von 28 Tagen im Jahr in einer Pflegeeinrichtung vollstationär untergebracht werden. Das soll besonders in Krisensituationen helfen, in denen sie vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können, weil beispielsweise die pflegenden Personen - meist die Angehörigen - überfordert, erschöpft oder krank sind, in Urlaub oder Kur fahren möchten.

Die KUPFL kann außerdem genutzt werden, wenn es dem Pflegebedürftigen plötzlich gesundheitlich sehr schlecht geht und die Hauptpflegeperson damit überfordert ist. Auch als Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt kommt KUPFL in Frage.

Wer darf KUPFL in Anspruch nehmen?
Kurzzeitpflege kann immer in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person – egal ob Kinder oder Erwachsene – einer Pflegestufe von eins bis drei angehören.

Dauer
Die Dauer der KUPFL ist auf 28 Tage pro Jahr beschränkt. Man kann die KUPFL am Stück nehmen oder auch aufteilen.

Antrag
Um sich über die KUPFL zu informieren und sie zu beantragen, wendet man sich an die Pflegekasse. Die Pflegekassen empfehlen, den Antrag vor Beginn der KUPFL einzureichen. Auf einigen Internetseiten der Kassen kann man das Antragsformular direkt herunterladen.

Anmeldung
Man muss sich bei der KUPFL-Einrichtung selbst anmelden. Weil die Anzahl der Plätze begrenzt ist - besonders für die Ferienzeiten, sollte man sich möglichst früh vormerken lassen.

Pflegeeinrichtungen
Nur zugelassene Pflegeeinrichtungen dürfen KUPFL anbieten. Das sind nach dem Sozialgesetzbuch XI Einrichtungen, in denen – neben weiteren Voraussetzungen - die pflegebedürftigen Personen ganztägig von ausgebildeten Pflegefachkräften rundum versorgt werden können.

Eine offizielle Liste mit Einrichtungen gibt es nicht. Um einen KUPFL-Platz zu finden, kann man entweder bei der Pflegekasse nachfragen, oder man sucht direkt selbst über die Gelben Seiten. Vor Ort kann man sich persönlich von der Qualität der Einrichtung überzeugen.

Kleiner Tipp: Die Lebenshilfe bietet auf ihrer Homepage eine Aufstellung an, auf der KUPFL-Einrichtungen nach Bundesländern geordnet sind: „Anschriften von Kurzzeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderung“ (Angaben ohne Gewähr)

Für Kinder
Gerade in den Ferienzeiten sind KUPFL-Plätze rar. Um zukünftig Versorgungslücken und -engpässe für Kinder zu beseitigen, können nach der Pflegereform 2008, Kinder ab Juli auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht werden. Bisher werden sie meist in Pflegeeinrichtungen versorgt, in denen vor allem ältere Menschen gepflegt werden.

Kosten
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für 28 Tage im Jahr bis zu einem Betrag von derzeit 1.432 Euro unabhängig von der Pflegestufe. Die Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, umfassen die Pflege, die soziale Betreuung und medizinische Behandlung.

Das ist neu: Durch die Pflegereform ab Juli erhöhen sich die Leistungen. Bisher lag die Grenze bei 1.432 Euro pro Jahr, unabhängig von der Pflegestufe. Ab dem 1. Juli 2008 gelten 1.470 Euro (ab dem Jahr 2010 sind es 1.510 Euro, ab 2012 1.550 Euro).

Zusätzlich zu diesen Pflegekosten müssen die Restkosten (Verpflegungs-, Unterbringungs- und Investitionskosten) selbst bezahlt werden. Laut der Pflegestatistik des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2005 betragen die Verpflegungs- und Unterbringungskosten für einen Monat durchschnittlich: bei Pflegestufe eins: 2.040 Euro, bei Pflegestufe zwei: 2.430 Euro und bei Pflegestufe drei 2.820 Euro. Hinzu kommen die Investitionskostenanteile von 200 Euro. Die Investitionskosten dienen dazu, die KUPFL-Einrichtung instand zu halten. Die Restkosten sind in jeder Einrichtung teilweise sehr unterschiedlich und sollten vorher erfragt werden.

Unterstützung vom Sozialamt
Wer das nicht bezahlen kann, kann finanzielle Unterstützung vom örtlichen Sozialhilfeträger bekommen. Das Sozialamt übernimmt die Restkosten, wenn das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen. Das hängt vom Einzelfall ab und wird vom Sozialamt geprüft – dazu muss der Antragsteller alle persönlichen Einkünfte, Sparanlagen und so weiter angeben. Hier ist wieder Geduld gefragt.

Natascha Mörs

REHACARE.de

- Informationen rund um die Pflege gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit unter: www.bmg.bund.de
- Hier geht es zur Lebenshilfe: www.lebenshilfe.de

 
 

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