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Regelschulen: Mehr Geld für technische Hilfsmittel

Schwerpunkt: Bildung

Regelschulen: Mehr Geld für technische Hilfsmittel

25.03.2009
Foto: Schüler am PC 
Hilfsmittel sind für behinderte
Kinder an Regelschulen eine
ichtige Hilfe; © SXC

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt das Ziel einer wohnortnahen, gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung und erhöht die Förderung für technische Hilfsmittel.

Die finanziellen Mittel für den LVR-Gerätepool mit technischen Hilfsmitteln für Kinder mit Handicap, die in Regelschulen unterrichtet werden, werden um rund ein Drittel auf 150.000 Euro im Jahr 2009 aufgestockt. Dies erklärte LVR-Schuldezernent Michael Mertens am Dienstag in Köln auf einer Fachtagung des LVR zur Förderung der integrativen Beschulung im Rheinland.

Als freiwillige Aufgabe stellt der LVR für behinderte Kinder in Regelschulen einen Gerätepool mit technischen Hilfsmitteln zur Verfügung – etwa spezielle Lesegeräte für sehgeschädigte Kinder oder Spezialsoftware. Damit unterstützt der LVR, der selbst Schulträger von 41 Förderschulen mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Sprache ist, Schüler in Regelschulen sowie die örtlichen Schulträger, die ansonsten die technischen Hilfsmittel finanzieren müssten.

Mertens kündigte für die kommenden Monate ein weiteres Programm zur integrativen Beschulung mit einem Volumen von rund 100.000 Euro an, das derzeit noch politisch beraten und inhaltlich konzipiert werde.

„Bildung ist ein Menschenrecht und steht allen Menschen zu", erklärte der Vorsitzende des LVR-Schulausschusses, Bernd Tondorf. Die Schaffung eines Bildungssystems, in dem Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können, sei daher vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung die zentrale Herausforderung für die Bildungspolitik in NRW und bundesweit in den kommenden Jahren.

Die Frage nach der richtigen Schule für ein behindertes Kind könne nicht pauschal und für alle einheitlich beantwortet werden, führte Tondorf aus. Wichtig sei es jedoch, ein Wahlrecht für Eltern und Kinder zu schaffen und umzusetzen. Heute entscheidet die Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde in einem speziellen Verfahren über die Überweisung in eine Förderschule.

REHACARE.de; Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR)

- Mehr über den Landschaftsverband Rheinland unter: www.lvr.de

 
 

( Quelle: REHACARE.de )

 

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