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Klare Regeln für klare Sicht
Schwerpunkt: Sehbehinderung
Klare Regeln für klare Sicht
13.01.2010
Die neue DIN-Norm macht
Wegweiser und andere visuelle
Informationen barrierefrei; © SXC
Seit Dezember 2009 gibt es die DIN 32975. Damit ist in Deutschland erstmalig eine verbindliche Norm für die barrierefreie Gestaltung visueller Informationen in Kraft getreten.
Sehbehinderte Menschen haben in der Welt der Normen bisher kaum eine Rolle gespielt. Doch das war einmal, denn endlich gibt es eine Norm, die Kontraste im öffentlichen Raum regelt. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat fünfzehn Jahre lang dafür gekämpft, dass die Norm DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" nun in Kraft treten konnte.
Sie regelt Kontrastgrenzwerte, Beleuchtung, Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen. Damit wird erstmalig definiert, was Barrierefreiheit aus der Sicht sehbehinderter Menschen ausmacht.
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat im Dezember 2009 die DIN 32975 in Kraft gesetzt. In Deutschland gab es bisher noch keine gültige Norm zur Regelung dieser Materie. Dies unterscheidet dieses Normungsverfahren stark von der Baunormung, wo es mit den alten DIN 18024 und 18025 bereits gültige Normen zur baulichen Barrierefreiheit gab.
Die DIN 32975 ist ebenso wie die zitierten Baunormen eine Norm, die Barrierefreiheit definiert. Das heißt, sie muss nicht für jede Gestaltungsaufgabe angewendet werden, jedoch immer dann, wenn etwas barrierefrei gestaltet werden soll. Ein Gebäude, das zwar den Zugang mit dem Rollstuhl erlaubt, jedoch die Anforderungen der neuen Norm nicht erfüllt, kann nicht als barrierefrei bezeichnet werden.
Das spielt besonders dann eine Rolle, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zu barrierefreiem Bauen besteht – etwa wenn sich der Staat verpflichtet hat, seine Neubauten und großen Umbauten barrierefrei nach dem Stand der Technik zu errichten, oder wenn die Landesbauordnungen bestimmen, welche Gebäude (z. B. öffentliche Einrichtungen) barrierefrei zu gestalten sind.
Informationen im Sinne dieser Norm sind z. B. Fahrpläne, Wegweiser, Absperrungen, Gefahrenstellen, aber auch Bedienelemente von Automaten, WC-Anlagen, Aufzügen usw. Wichtigster Anwender wird die Deutsche Bahn sein, die vom DBSV in die Entwicklung der Norm eingebunden wurde. "In einem nächsten Schritt setzen wir uns jetzt dafür ein, dass dieses Regelwerk in die Bauordnungen der Länder übernommen wird", erläutert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.
REHACARE.de; Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
- Mehr über den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband unter www.dbsv.org
( Quelle: REHACARE.de )












