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Barrierefreies Webdesign: Internet für alle Nutzer

Schwerpunkt: Internet

Barrierefreies Webdesign: Internet für alle Nutzer

Viele Webseiten schließen gerade die Gruppe von Nutzern aus, für die das Internet wirklich ein Tor zu Welt sein könnte: Menschen mit Behinderungen.01.01.2004

Foto: Braille-Tastatur 
© Messe Düsseldorf

Eigentlich sollten sie eine wichtige Zielgruppe für Webdesigner, Online-Shops und die Angebote von Behörden und Bildungseinrichtungen sein. Denn laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums nutzen 80 Prozent der Menschen mit Handicap das Internet – hier liegt der Anteil der Deutschen, die "drin" sind, etwa doppelt so hoch wie der bundesdeutsche Durchschnitt.

Neben einfacher Gedankenlosigkeit – viele Designer sind noch vernarrt in Tabellen, bunte Animationen und aufwändige grafische Layouts – liegt der Grund für Barrieren im Internet oft auch in der Angst vor zu hohen Kosten. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Internetseiten, die konsequent Inhalt vom Layout trennen, sind oftmals billiger. Denn sie sind schneller zu laden, benötigen weniger Platz auf den Servern der Unternehmen oder Behörden und können einfacher aktualisiert werden.

Zudem kann auf Online-Inhalte, die barrierefrei gestaltet wurden, nicht nur ein Screenreader oder Textbrowser problemlos zugreifen – sie sind auch für die neuen mobilen Geräte, wie z.B. Handys, Palm-Computer und Bordcomputer bestens geeignet. Und die meist benutzte Suchmaschine der Welt, Google, wird in Fachkreisen als der "behinderte Freund eines jeden Internetnutzers" bezeichnet. Denn Google mag weder Frames noch Pop-Ups, legt aber Wert auf saubere Programmierung ohne technischen Schnickschnack.

Zudem wächst die Lobby für barrierefreies Web-Design: Nachdem die Web Accessibility Initiative des Internetkonsortiums W3C bereits vor 6 Jahren erste Standards veröffentlicht hat (eine neue Fassung wird in diesem Jahr erwartet), ziehen die Regierungen nach. In den USA fordert seit 1998 ein Abschnitt des Gleichstellungsgesetzes ADA (Americans with Disabilities Act) barrierefreie Internetangebote, in Deutschland tritt zum Jahreswechsel die erste Stufe der BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) in Kraft. Seit dem 1. Januar 2004 müssen öffentliche Internetangebote von Bundesbehörden, die speziell an Menschen mit Behinderungen richten, barrierefrei gestaltet sein. Zum Ende des Jahres 2005 ist ein barrierefreier Internetauftritt dann für alle Bundesbehörden vorgeschrieben.


- Barrierekompass: Rechtsgrundlagen für Barrierefreies Internet
- Web Accessibility Initiative (WAI)

 
 

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