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Politik und Praxis: Ein Gesetz passt sich an

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Politik und Praxis: Ein Gesetz passt sich an

Das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen wird zurzeit auf Herz und Nieren geprüft. Um die Knackpunkte und Ziele der geplanten Neuerungen ging es am Donnerstag im Vortrag von Markus Leßmann beim REHACARE-Kongress Wohn(t)raum. 23.09.2011

Foto: Markus Leßmann beim Vortrag 
Markus Leßmann brachte den
Zuhörern die Ziele der Reform näher;
© Messe Düsseldorf

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stellt seit Dezember 2008 die Rechte der Bewohner von Betreuungseinrichtungen in den Mittelpunkt. Es enthält einen Katalog von Rechten, die im Alltag berücksichtigt und aktiv verwirklicht werden müssen.

Von Beginn an war das WTG als „lernendes Gesetz“ angelegt, sollte also fortlaufend weiterentwickelt werden. Unter anderem wurde durch die Arbeitsgemeinschaft des WTG der Rahmenprüfkatalog für die Bewertung von Heimen erstellt.

Schwächen erkennen und überwinden

Nach und nach stellten sich in der Praxis beispielsweise einige Formulierungsschwächen heraus, die es schwierig machten, zu entscheiden, ob eine Wohneinrichtung unter das Gesetz und seine rechtlichen Auflagen fällt oder nicht.

„Auch im Bereich der neuen Wohnformen ist das WTG rechtlich sehr unsicher, da die Regelungen der verschiedenen Einrichtungen sehr unterschiedlich sind. Dieser Bereich muss verbessert werden“, erklärte Referent Markus Leßmann, von der Abteilung Alter, Pflege, Demographische Entwicklung.

Dort wird bis Mitte 2012 nun geprüft, wie das Gesetz an die sich verändernden Wohnformen angepasst werden kann.

Dazu ist geplant, die Wohnformen in Typen einzuteilen, um sie ins WTG einzubeziehen. „Das ist alles noch in der Überlegung, es könnte aber fünf bis sechs Typen geben – vom vollstationären, klassischen Heim über Wohngemeinschaften bis hin zum Servicewohnen“, vermutet Leßmann.

Ein weiteres Ziel der Reform sei es, die individuellen Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung in den Vordergrund zu rücken und ihren Wunsch, wie sie leben möchte, zu unterstützen, indem die Qualität des Wohnens durch das WTG gesichert werde. Dazu gehöre es auch, die baulichen Anforderungen für Einrichtungen, die unter das WTG fallen an die Wohntypen anzupassen und Themen wie Barrierefreiheit in den Formulierungen zu klären.

Zum Schluss des Vortrages ermutigte Markus Leßmann die Zuhörer, die Reform zu unterstützen: „Verbesserungsvorschläge können gerne noch bis Ende 2011 an uns gerichtet werden. Wir würden sie gerne in unsere Überlegungen mit einbeziehen.“

Natascha Mörs
Redaktion REHACARE.de

 
 

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