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Entschädigung für Personen aus Erziehungsheimen möglich

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Entschädigung für Personen aus Erziehungsheimen möglich

03.02.2012
Foto: Türklinke 
Hinter den verschossenen Türen
wurde Kindern in Heimen Unrecht
angetan; © panthermedia.net/
Nongnuch Leelaphasuk

Dank dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ können Personen, denen Unrecht und Leid in Heimen zugefügt wurde, eine finanzielle Hilfe bekommen.

In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Heimaufenthalt vieler ehemaliger Heimkinder war zum großen Teil von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt.

Nun können die Betroffenen durch den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde, eine finanzielle Entschädigung bekommen. Personen, denen in diesen Einrichtungen Unrecht und Leid zugefügt wurde, sollen dafür heute noch andauernde Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden durch die Heimerziehung nachweisen können und durch keine andere Hilfe- und Versicherungssysteme unterstützt werden.

Der Fonds soll darüber hinaus Betroffenen dabei helfen, ihre Unterbringung im Heim in dem vorgenannten Zeitraum aufzuarbeiten. In Fällen, in denen es zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll mithilfe des Fonds ein Ausgleich gewährt werden.

REHACARE.de; Quelle: Fonds Heimerziehung

- Mehr über den Fonds Heimerziehung unter: www.fonds-heimerziehung.de und unter der Nummer 0 800 100 49 00.

 
 

( Quelle: REHACARE.de )

 
 

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