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Der Ferne immer näher - Zielvereinbarungen

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Der Ferne immer näher - Zielvereinbarungen

Eine freiwillige Zielvereinbarung wurde am 12. März unterschrieben. Hotel- und Behindertenverbände einigten sich darauf, die Erfassung, Bewertung und Darstellung von barrierefreien Angeboten zu standardisieren.

Eine Studie hat es eh schon gezeigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hatte untersucht, wie es um das Nachfragepotenzial von Behinderten in Bezug auf Reisen steht. Heraus gekommen ist, dass viele behinderte Menschen verreisen und mehr Geld ausgeben würden, wenn es passendere Angebote gäbe. Darauf reagiert auch die freiwillige Zielvereinbarung.

 
 

Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehbehinderte Gäste und Rollstuhlnutzer (Kategorien A und B)
 
 

Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) und der weite Begriff der Barrierefreiheit ist gesetzlich nominiert - das umfasst auch Barrieren für seh- und hörbehinderte sowie für geistig oder seelisch behinderte Menschen. Zusätzlich sieht das BGG den Abschluss freiwilliger Zielvereinbarungen zwischen anerkannten Behindertenverbänden und Unternehmensverbänden vor.

Und als erste bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit haben sich der DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben geeinigt.

 
 

Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für blinde und sehbehinderte Gäste (Kategorie C), für gehörlose und schwerhörige Gäste (Kategorie D)
 
 

Hoteliers und Gastronomen, die zukünftig im Deutschen Hotelführer, dem IHA-Hotelführer Hotels Deutschland oder den entsprechenden Internetplattformen ihr barrierefreies Angebot darstellen möchten, müssen vereinbarte Standards berücksichtigen. Die sind in fünf verschiedene Kategorien aufgeteilt, welche die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigen.

 
 
 
Barrierefreie Beherbergungs- und
Gastronomiebetriebe für alle Gäste
mit körperlichen oder sensorischen
Einschränkungen (Kategorie E)

Richtig ins Rollen kamen diese Überlegungen durch die immer größer werdende Zahl an Senioren in Deutschland, deren Reisefreudigkeit hoch ist. Damit wird auch die steigende wirtschaftliche Bedeutung eines barrierefreien Tourismus deutlich. Aber es reicht nicht nur aus, dass Tourismusanbieter gute Angebote schaffen. Denn wer ein barrierefreies Angebot plant, muss die gesamte Tourismuskette von Information und Buchung, über An- und Abreise, bis zu Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten im Blick haben.

REHACARE.de

- Checklisten und weitere Informationen auf der Homepage der DEHOGA unter: www.dehoga-berlin.de

 
 

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