Anlässlich des Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung appelliert der Verband an die Bundessozialministerin, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und die zahlreichen Hinweise aus Betroffenen-, Fach- und Wohlfahrtsverbänden zu berücksichtigen.
"Der vorliegende Gesetzentwurf verstößt gegen die rechtsverbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und schafft kaum spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Im Gegenteil: Wir sehen die deutliche Gefahr, dass mit diesem Gesetz die fachlichen Ziele der Eingliederungshilfe und bereits erreichte Standards abgebaut werden", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach den Plänen der Bundesregierung drohten insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sogar Verschlechterungen, so dass der Paritätische den aktuellen Gesetzentwurf nicht unterstützen könne.
Bestehende Rechte von Menschen mit Behinderung würden eingeschränkt statt ausgebaut, der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe werde für viele Personen erschwert. "Kosteneinsparungen und die Verwertbarkeit von Arbeitsleistung stehen im Vordergrund, nicht aber die Selbstbestimmung und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung. Hier soll offenbar in erster Linie ein Kostenbegrenzungsgesetz und weniger ein Inklusionsgesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht werden", so Schneider.
Als "bitter" bezeichnet es der Verband, dass die Hinweise der Interessenverbände behinderter Menschen aus dem von der Bundesregierung initiierten mehrmonatigen umfangreichen Beteiligungsprozess kaum aufgegriffen wurden. Der Paritätische vertritt über 80 bundesweite Organisationen der Behindertenhilfe und der Gesundheitsselbsthilfe.
Anlässlich des "Europäischen Protesttags für Menschen mit Behinderungen" fand am 4. Mai von 13 bis 16 Uhr eine Kundgebung vor dem Kanzleramt und ein Protestzug zum Brandenburger Tor statt.
REHACARE.de; Quelle: Der Paritätische