Corona-Pandemie: Menschen mit Behinderung müssen berücksichtigt werden – auch digital
Corona-Pandemie: Menschen mit Behinderung müssen berücksichtigt werden – auch digital
06.05.2020
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai mahnte der Deutsche Behindertenrat (DBR) an, bei allen notwendigen Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, Menschen mit Behinderung und ihre Situation immer mitzudenken und in den Regelungen zu berücksichtigen.
Die Corona-Pandemie macht deutlich, dass sich auch digitale Barrieren nach wie vor weiter ausbreiten. Der Deutsche Behindertenrat fordert daher unter anderem Barrierefreiheit für alle Bereiche, die von Digitalisierung betroffen sind.
"Die mit der Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Es zeigt sich aber, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen sind", so Verena Bentele, DBR-Sprecherratsvorsitzende und VdK-Präsidentin.
Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen bedeuten für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je. Sie bleiben zu Hause oder in stationären Wohnformen, können zum Teil nicht zur Arbeit und müssen auf Besuch verzichten, weil sie vor Corona geschützt werden sollen. Viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung fallen weg, Kontakte zu Freund*innen und Familie werden stark eingeschränkt.
Forderungen danach, dass für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten werden sollen und dafür im Gegenzug für den Rest der Bevölkerung weitreichende Lockerungen gelten könnten, erteilt der DBR eine klare Absage. "Alle Menschen sollten sich an die im Moment notwendigen Regeln des Zusammenlebens halten. Mit Schutzkleidung und Hygiene-Standards für alle Menschen muss es möglich sein, dass auch alle Menschen an der Gesellschaft teilhaben können. Menschen mit Behinderung und andere Personengruppen aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschließen, wäre inakzeptabel und mit den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar", so Verena Bentele.
Insbesondere in der Pandemie-Zeit wird deutlich, dass sich Barrieren – auch digitale Barrieren – vervielfachen. Der Deutsche Behindertenrat erinnert an seine Forderung nach vollständiger Barrierefreiheit für alle Bereiche, die von Digitalisierung betroffen sind. Das gilt für Inhalte und aktuelle Informationen zur Pandemie in Dokumenten, auf Webseiten und bei Pressekonferenzen. Diese müssen für alle Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Das gilt aber auch für Software und mobile Apps von Bestellplattformen und Lieferservices, auf die viele Menschen derzeit zurückgreifen müssen. Der sogenannte "European Accessibilitiy Act" muss bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt sein. Die digitale Barrierefreiheit betrifft den gesamten Online-Handel, der mit dieser Richtlinie umfasst wird.
"DBR fordert seit langem eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit, die auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ohne Ausnahmen verpflichtet", so Bentele. "Die Pandemie zeigt, dass diese Forderung berechtigt ist. Wenn schon Kontaktbeschränkungen bestehen – ob selbstgewählt oder angeordnet –, muss wenigstens die eigene Versorgung auch flächendeckend digital barrierefrei möglich sein."
REHACARE.de; Quelle: Deutscher Behindertenrat (DBR)