Wer beispielsweise aufgrund von Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen an einigen Tagen das Haus nicht verlassen kann, soll so gleichermaßen aktiv in das Unterrichtsgeschehen eingebunden werden. Selbstgedrehte Lernvideos, Podcasts oder der Einsatz neuer Technik wie Virtual-Reality-Brillen sollen dies möglich machen.
"Mit der neuen Förderung wollen wir herausfinden, welche Hindernisse in der beruflichen Bildung für Menschen mit Behinderungen durch die Digitalisierung beseitigt werden können. Die Möglichkeiten, die sich durch den Einsatz digitaler Medien eröffnen, müssen wir gezielt für die Inklusion nutzen. Digitalisierung kann auch für die Inklusion einen großen Schritt nach vorne bedeuten", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.
Institutionen aus der Aus- und Weiterbildung und der Inklusionsförderung wie Bildungsträger, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen sind aufgerufen, Förderkonzepte einzureichen. Das Förderprogramm adressiert dabei drei Handlungsfelder: Digitale Hilfssysteme wie Apps, die branchenspezifisch Informationen für Unternehmen zu Fragen der Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen bieten. Digitale Konzepte, bei denen der praktische Einsatz und die Anwendbarkeit digitaler Medien wie Virtual-Reality-Brillen im Mittelpunkt stehen. Und schließlich inklusive Mentoren-Konzepte mit Unterstützung digitaler Medien für ein gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen. Forschungsinstitute und Hochschulen können jeweils zur Unterstützung der Konzeptionen eingebunden werden.
Insgesamt leistet das BMBF mit der neuen Förderrichtlinie "Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung" mit einer Laufzeit von drei Jahren einen weiteren Beitrag zur Modernisierung der beruflichen Bildung im Rahmen seines Förderprogramms "Digitale Medien in der beruflichen Bildung". Zusätzlich wird mit der neuen Förderrichtlinie die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention, des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterstützt. Das Förderprogramm wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
REHACARE.de; Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)