Ob Persönliches Budget, Rehabilitation oder Hilfsmittelversorgung – viele dieser Themen werfen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Fragen auf. Umso wichtiger ist es daher, dass sie kompetent beraten werden. Deswegen schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention auch das Recht auf Peer Counseling fest: Betroffene beraten Betroffene. Erfahren Sie mehr zu diesem Beratungsprinzip in unserem Thema des Monats Februar: Empowerment auf Augenhöhe – Peer-Beratung.