Über die Vor- und Nachteile von Zugfahrten lässt sich streiten. Als Mensch mit Behinderung wird die Bahnfahrt manchmal aber noch zu einem viel größeren Spießrutenlauf als für Reisende ohne Behinderung: Barrierefreiheit in Bahnhöfen ist ein Thema, funktionierende Aufzüge ein anderes, von der Pünktlichkeit der Züge ganz zu schweigen. Und wenn man irgendwo strandet, weil aufgrund von zum Beispiel Wetterkapriolen gar nichts mehr auf den Schienen fährt? Mal eben einen Mietwagen nehmen oder ein Taxi bestellen? Schwierig, wenn man bestimmte Bedürfnisse hat. Da sitzt der Reise-Frust schnell tief.
Mit einem eigenen Auto wäre das vielleicht nicht passiert – wenn man nicht stundenlang im Stau steht oder ewig auf Parkplatzsuche gehen muss, weil mal wieder jemand den Behindertenparkplatz blockiert. Ein eigenes Auto inklusive aller individuell nötigen Umrüstungen will aber erst einmal finanziert sein können und vorher müssen ein paar behördliche Hürden überwunden werden.
Wofür die Auto-Umrüster selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen, was die Möglichkeiten der Finanzierung beziehungsweise der Kostenübernahme angeht. Grundsätzlich gilt, dass die Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung (KfzHV) im Falle einer Schwerbehinderung und eines zumindest teilweisen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses die Kosten bis maximal 9.500 Euro für die Anschaffung eines Fahrzeuges übernimmt. Allerdings ist die Summe abhängig vom Einkommen und wird nur gewährt, wenn keine andere Möglichkeit wie die Nutzung des ÖPNV oder eines Fahrdienstes in Frage kommen. Umbauten werden hingegen komplett und unabhängig vom Einkommen übernommen. Das gilt auch für Passivfahrer. Welcher Leistungsträger genau zuständig ist, richtet sich nach bestimmten Kriterien, die beispielsweise in den Servicestellen der Rehabilitationsträger ermittelt werden können. Eine Übersicht über Standorte gibt es unter www.reha-servicestellen.de. Übrigens gibt es auch Nachlass beziehungsweise eine Befreiung von der Kfz-Steuer und Sonderrabatte der Hersteller auf Neuwagen. Wieviel Rabatt einige Hersteller gewähren, hat der Bund behinderter Auto-Besitzer auf seiner Seite aufgelistet. Eine Übersicht, was unter welchen Bedingungen für wen finanziert oder bezuschusst werden kann, findet sich beispielsweise in einem Blogbeitrag von 2013 auf mobilista.eu sehr gut erklärt oder auch beim Fahrzeugumrüster Kadomo. Wie erwähnt, sind auch die Umrüster selbst Experten auf diesem Gebiet. Wo es einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe gibt, kann man unter anderem auf der Seite autoanpassung.de herausfinden.
Falls es kein Neuwagen sein sollte, kann es auch ein Gebrauchter sein. Unter bestimmten Umständen (nicht älter als drei Jahre, unter 25.000 Kilometer Laufleistung und noch mindestens 50 Prozent des Wertes vom damaligen Neupreis) kann auch dieser finanziert werden. Einige Umrüster bieten auf ihren Seiten auch eine Gebrauchtwagenbörse für umgerüstete Fahrzeuge an.
Falls das eigene Gefährt aber mal streikt oder einen Werkstatt-Termin hat, haben Anbieter wie beispielsweise KIRCHHOFF Mobility auch einen Mobilitätsservice, der auch im Falle eines Unfalls den Kunden maximal unterstützt.