Aber selbst, wer die Summe für die Ausbildung eines Assistenzhundes aufbringen kann, und wenn der tierische Partner seinen Dienst dann angetreten hat – es warten noch andere Hürden auf die Besitzer*innen: "Leider gibt es immer wieder Geschäfte, Institutionen oder öffentliche Parks, die einem den Zutritt mit Hund verweigern", berichtet Nina Hoffmann. Zwar kann man mit den Menschen reden und stößt dann meist auch auf Verständnis, aber die ständige Aufklärungsarbeit ist natürlich etwas, was man nicht immer zu leisten vermag. Und gerade bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen kommt man selbst mit Engelszungen nicht weiter. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen gehören diese jedoch zum täglichen Leben dazu oder stehen zumindest öfter auf der Tagesordnung als bei Gesunden oder Menschen ohne Behinderung. "Besonders in diesem Kontext wäre die Begleitung durch den Assistenzhund nicht nur eine wichtige praktische Unterstützung, sondern auch eine emotionale Stütze für die Betroffenen", weiß Nina Hoffmann aus eigener Erfahrung.
Umso wichtiger, dass sich nun auf Gesetzesebene etwas tut: Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben Menschen mit Assistenzhund bald einen Rechtsanspruch auf die Begleitung ihres Vierbeiners – auch dorthin, wo Hunde sonst nicht erlaubt sind. Außerdem umfassen die neuen gesetzlichen Vorschriften nun neben einer klaren Definition, was ein Assistenzhund ist, auch klare Bestimmungen zur Ausbildung. Um ein hohes Niveau der Ausbildung zu gewährleisten, sollte der Fokus in der Ausbildung auf das Mensch-Hund-Team gelegt werden. "Die Teams müssen von einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet und von einer unabhängigen Person geprüft werden", erklärt Tatjana Kreidler und freut sich. Denn: "Den Entwurf des Teilhabegesetzes sehen wir als wichtiges und richtiges Signal." Aufgrund der langjährigen Expertise auf dem Gebiet der Assistenzhunde-Ausbildung und der hohen Standards, die der VITA e.V. dabei erfüllt, wurde der Verein auch in das Gremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) berufen und für den Gesetzesentwurf zu Rate gezogen.
Der Punkt der Finanzierung durch die Krankenkasse und der damit verbundenen Zulassung eines Assistenzhundes als Hilfsmittel ist aber im neuen Gesetz nicht vorgesehen. Noch nicht zumindest. Das BMAS hat erst einmal eine Studie in Auftrag gegeben, um Qualitätsstandards herauszufinden und Kosten für eine spätere Übernahme zu ermitteln.
Dabei ist unumstritten, dass Assistenzhunde eine verlässliche Hilfe im Alltag sind und damit zu mehr Selbstbestimmung und Mobilität beitragen. "Assistenzhunde sollen als das anerkannt werden, was sie sind: tierische Helfer, die Behinderungen ausgleichen und ihre Menschen unabhängiger, sicherer und glücklicher machen", fordert Nina Hoffmann.