Über 1,5 Millionen Menschen in
Deutschland werden zu Hause
gepflegt; © panthermedia.net/
Alexander Raths
Die Deutsche Seniorenliga-Broschüre „Familienpflegezeit“ beantwortet die wichtigsten Fragen zur Familienpflegezeit für Arbeitnehmer und gibt wertvolle Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Seit dem 1. Januar 2012 können Arbeitnehmer durch Verkürzung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden eine Familienpflegezeit für die Dauer von maximal zwei Jahren in Anspruch nehmen. Das Modell gibt Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Einbußen beim Gehalt werden über eine Lohnaufstockung aufgefangen. Die Familienpflegezeit sichert auch den Erhalt der Rentenansprüche: Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit sowie die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente erhalten den Rentenanspruch.
Nicht selten gaben Pflegende bisher ihren Beruf auf und riskierten den Verlust von Rentenansprüchen sowie finanzielle Einbußen während der Pflegezeit. „Die neue Familienpflegezeit verhindert dies“, erläutert Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga: „Das Gesetz sorgt dafür, dass pflegende Angehörige nun Verantwortung für nahe Verwandte übernehmen können, ohne ihre Rentenansprüche zu verlieren.“
Im Gegenteil: Wer zusätzlich zum Job Angehörige pflegt, erwirbt doppelte Rentenansprüche. Während der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase zahlt der Arbeitgeber die Beiträge auf Basis des reduzierten Arbeitsentgeltes weiter. Zusätzlich überweist die Pflegekasse der Rentenversicherung Beiträge, wenn der Pflegeaufwand mindestens 14 Stunden und die Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden pro Woche beträgt. Die Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige ihre Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Geringverdiener kommen gegebenenfalls auf höhere Einzahlungen, Besserverdiener müssen lediglich mit minimalen Verlusten rechnen.
In der betrieblichen Praxis orientiert sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit. Das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine individuelle Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Wichtig hierbei: Dem Arbeitgeber entstehen keine Nachteile in Form zusätzlicher Kosten. Der Arbeitgeber tritt während der Pflegephase lediglich in Vorleistung, doch diese Lohnvorauszahlung wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zinslos refinanziert.
REHACARE.de; Quelle: Deutsche Seniorenliga