Der VdK NRW fordert inklusive Bildung für alle; © Christian Schwier/
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Laut Presseberichten plant das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Ausnahmen vom gesetzlichen Anspruch von Menschen mit Behinderung auf einen Platz in der Regelschule zuzulassen, der für das Schuljahr 2014/15 vorgesehen ist. Hintergrund ist die schwierige finanzielle Lage vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
„Wir halten Ausnahmen vom Anspruch auf inklusive Bildung für nicht hinnehmbar. Gleichberechtigte Teilhabe darf nicht vom Wohnort abhängen. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, die Rahmenbedingungen für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Nordrhein-Westfalen zu schaffen“, sagte der Vorsitzende des Sozialverbandes VdK NRW, Karl-Heinz Fries. „Dafür bedarf es eindeutiger gesetzlicher Vorgaben. Denn der Unterricht in einer allgemeinen Schule gehört für Menschen mit Behinderung zu den unmittelbaren Menschenrechten nach der UN-Konvention. Alle staatlichen Ebenen sind zur Umsetzung verpflichtet – unabhängig von der Kassenlage.“
Auch Kommunen mit angespannter Haushaltslage müssten gemeinsamen Unterricht anbieten. Dazu müssten sie sich zunächst der Aufgabe stellen, vor Ort die Situation zu erfassen und die organisatorischen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu schaffen. Sofern Kommunen im Einzelfall nicht in der Lage seien, die erforderlichen Maßnahmen für einen gemeinsamen Unterricht zu finanzieren, wäre beispielsweise die Einrichtung von Hilfsfonds durch das Land denkbar.
Ohne einen landesweit einklagbaren Anspruch auf inklusive Bildung und ohne eine klare Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen, auch hinsichtlich der Kosten, bleibe Inklusion ein Lippenbekenntnis. „Die Kinder, Eltern und Lehrer in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht weiter verunsichert werden. Wir appellieren daher nachdrücklich an die Verantwortlichen, eine zeitnahe Lösung auf Grundlage der UN-Konvention zu finden“, so Fries.
REHACARE.de; Quelle: Sozialverband VdK - Landesverband NRW e.V.