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Warnung vor Schäden für Diabetes-Patienten

Foto: Frau hält Dose mit Tabletten in der Hand 

Seit 2008 setzen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen jedes Jahr Verordnungsraten für bestimmte Arzneimittelgruppen fest, auch für wichtige Diabetes-Medikamente. In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) diese Zielvorgaben als unwissenschaftlich.

„Ärzte, die sich konsequent an den Vorgaben orientieren, müssen zwangsläufig Gegenanzeigen missachten oder Unverträglichkeiten riskieren“, sagt DDG-Präsident Stephan Matthaei aus Quakenbrück.

Kritik übt die DDG an der intransparenten methodischen Vorgehensweise zur Festsetzung der Verordnungsquoten für Metformin und Sulfonylharnstoffe sowie GLP-1-Rezeptoragonisten. „Die Entstehung der Zielvorgaben ist unklar und wird in den zugänglichen Dokumenten hierzu nicht erläutert“, kritisiert Michael Nauck. „Inwieweit sie sich also aus Ist-Zahlen ableiten lassen und welche Überlegungen hinter den vereinbarten Quoten stecken, bleibt unklar“, sagt er. Besonders auffällig sei, dass für verschiedene Bundesländer unterschiedliche Zielvorgaben formuliert sind. „Worin diese landestypischen Unterschiede begründet liegen, wird nicht erläutert“, bemerkt Nauck.

Hauptkritikpunkt der Deutschen Diabetes Gesellschaft sind jedoch die gesundheitlichen Risiken, die sich aus der starren Quotierung der Präparate ergeben. Denn zwischen 15 und 35 Prozent der Diabetespatienten vertragen Metformin und Sulfonylharnstoffe nicht, wie Studien belegen. Die Betroffenen leiden unter Magen-Darm-Nebenwirkungen (Metformin) oder sind aufgrund einer eingeschränkten Nierenfunktion dem Risiko schwerer Unterzuckerungen ausgesetzt (Sulfonylharnstoffe), sobald sie die Tabletten einnehmen. In der Bundesrepublik sind etwa sechs Millionen Menschen an Diabetes Typ 2 erkrankt. Knapp die Hälfte von ihnen nimmt Metformin oder Sulfonylharnstoffe in Form von Blutzucker senkenden Tabletten.

„Wenn Ärzte sich in ihrem Verordnungsverhalten konsequent an den Vergabequoten orientieren, müssen sie zwangsläufig gegen Kontraindikationen verstoßen oder Unverträglichkeiten riskieren“, warnt Diabetologe Stephan Matthaei. „Eine Missachtung dieser Gegenanzeigen oder Inkaufnahme von Intoleranzen kann unter Umständen einem Kunstfehler gleichkommen, für den Ärzte zur Verantwortung gezogen werden können.“

REHACARE.de; Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)


- Mehr Informationen zur Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de