Menschen mit Behinderung in ihrer Kompetenz wahrnehmen
Menschen mit Behinderung in ihrer Kompetenz wahrnehmen
01.12.2016
Das übergeordnete Motto der UN-Behindertenrechtskonvention lautet nicht ohne Grund "Nicht über uns ohne uns". Denn gerade die Menschen, die Tag für Tag mit einer Behinderung leben, können am besten beurteilen, welche Bedürfnisse sie haben und wo es in Sachen Inklusion und Teilhabe noch hakt in unserer Gesellschaft. Wo diese Erkenntnis bereits in die Tat umgesetzt wird, hat REHACARE.de mal genauer betrachtet.
Viel zu häufig sieht man in den entscheidenden Positionen und Ämtern Menschen, die selbst nicht persönlich betroffen sind – also keine Behinderung haben. Trotzdem entscheiden sie an vielen Stellen darüber, welche Maßnahmen umgesetzt werden und welche Barrieren im Alltag für Menschen mit Behinderung weiterhin hinnehmbar sind.
Magazine: von und für die Zielgruppe
Schaut man sich aber mal genauer um, zeigen viele Beispiele, die meist im kleinen Rahmen stattfinden, dass es in der Praxis aber auch ganz anders funktioniert:
Nehmen wir das Beispiel Berichterstattung in den Medien. Hier ist es im Prinzip an der Tagesordnung, dass nicht-behinderte Journalisten über Menschen mit einer Behinderung schreiben und berichten. Im Idealfall sprechen sie für ihre Beiträge, egal ob Print oder Fernsehen, zumindest direkt mit betroffenen Personen und nicht nur mit ebenfalls nicht-behinderten Verbandsvertretern oder sonstigen Funktionären. Doch es gibt auch vereinzelte Ausnahmen von der Regel, beispielsweise die Magazine "N#MMER" und "Ohrenkuss".
"N#MMER", das "Magazin für Autisten, AD(H)Sler und Astronauten", wurde von der Autorin Denise Linke ins Leben gerufen. Sie ist Autistin und schreibt im Lifestyle-Magazin zusammen mit anderen Autorinnen und Autoren, die selbst entweder autistisch sind oder mit AD(H)S leben, für genau diese Zielgruppe – und für Astronauten. Gemeint sind damit all diejenigen, die nicht Autisten oder AD(H)Sler sind. Seit 2014 sind in unregelmäßigen Abständen bereits mehrere Ausgaben erschienen.
Schon deutlich länger hingegen gibt es das Magazin "Ohrenkuss": Bereits seit 1998 entsteht in Bonn das Magazin von Menschen mit Down-Syndrom für Menschen mit Down-Syndrom. Alle sechs Monate etwa erscheint eine Ausgabe zu jeweils einem Thema, wie beispielsweise Wohnen, Musik, Sport oder Liebe. Die Texte im Magazin werden nur auf Wunsch der Autorin oder des Autors noch einmal korrigiert. Was ein Ohrenkuss eigentlich ist? Auf der Webseite heißt es: "Man hört und sieht ganz vieles – das meiste davon geht zum einen Ohr hinein und sofort zum anderen Ohr wieder hinaus. Aber manches ist wichtig und bleibt im Kopf – das ist dann ein Ohrenkuss."
Peer Counseling: Erfahrungen weitergeben
Dass Betroffene sich oft am besten mit allen Höhen und Tiefen, die eine Behinderung mit sich bringt, auskennen, macht sich auch die Beratungsmethode Peer Counseling zu nutze. Das Prinzip ist ganz einfach erklärt: Menschen mit Behinderung beraten andere mit der gleichen Behinderung. Wie beispielsweise Dagmar Marth. Seit bereits zehn Jahren berät sie frisch amputierte Menschen im Rahmen des Projektes Peers im Krankenhaus (PiK).
Ähnlich ist es bei Claudia Breidbach: Die Prothesenträgerin berät und schult andere Neu-Anwender ihres Prothesentyps im optimalen Umgang mit dem technischen Hilfsmittel. Da sie selbst seit Jahren Nutzerin ist, kann sie mit ihren persönlichen Erfahrungswerten viele hilfreiche Tipps geben und die Gewöhnung an die Prothese beschleunigen.
Nach ähnlichem Prinzip ging bis zum Sommer 2016 auch die blinde Katja Eichhorn vor: Sie bot seit vielen Jahren Apple-Produkt-Schulungen für blinde und sehbehinderte Menschen an. Da sie selbst schon viele praktische Erfahrungen im Umgang mit diversen Endgeräten gesammelt hatte, gab sie diese auf professioneller Basis weiter. Im Juli 2016 verstarb Katja Eichhorn allerdings plötzlich und unerwartet, so heißt es auf ihrer Homepage.
Doch nicht nur im privaten Rahmen sollten die gebündelten Kompetenzen von Menschen mit Behinderung gefragt sein und Beachtung finden. Wenn beispielsweise Texte von öffentlichen Behörden in Leichter Sprache veröffentlicht werden, müssen diese vorab auch geprüft werden – von genau den Menschen, für die diese Informationen gedacht sind. Denn wer könnte besser prüfen, wie verständlich und inhaltlich zugänglich Texte sind, als Menschen mit Lernschwierigkeiten (sogenannte "geistige Behinderung") selbst. Zur Prüfung wird außerdem ein Regelkatalog zugrunde gelegt, der vom Netzwerk Leichte Sprache in Münster erstellt wurde. Demnach sind Fach- und Fremdwörter sowie Abkürzungen zu vermeiden. Die Sätze sollen kurz sein und nur eine Aussage enthalten.
Diese Kriterien nutzen übrigens nicht nur der eigentlich angedachten Zielgruppe: Auch Menschen mit Demenz oder Migrationshintergrund profitieren von Leichter Sprache. Und spätestens beim typischen Behördendeutsch sind auch alle anderen dankbar, wenn die Inhalte leicht verständlich aufbereitet sind.
Generell bleibt zu beobachten, dass immer mehr Menschen mit Behinderung an die Öffentlichkeit treten und in Form von Biografien oder aktiver Medienarbeit Einblicke in ihr Handeln, ihr Denken und ihren Alltag bieten. Immer mit dem großen Ziel, dass sie am Ende als Experten für ihr Leben wahr- und ernstgenommen werden – ganz nach dem Motto: Nicht über uns ohne uns.