08.09.2025
Mit der siebten Generation des ReWalk 7 Personal Exoskeletts setzt Lifeward neue Maßstäbe in der Mobilitätstechnologie: Ausgestattet mit innovativen Funktionen wie Cloud-Konnektivität, Steuerung per Knopfdruck, individuell anpassbaren Gehgeschwindigkeiten sowie einer nahtlosen Aktivierung für Treppen und Bordsteine, steht dieses Modell nun auch europäischen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung. Damit unterstreicht Lifeward seine Rolle als Vorreiter in der Entwicklung modernster Exoskelett-Lösungen und erweitert die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben.
Das ReWalk Exoskelett ist als Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet und dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich. Mehrere Entscheidungen der Sozialgerichte und auch des Landessozialgerichts NRW haben dies bereits bestätigt. Somit kann das ReWalk Exoskelett beim Vorliegen der einschlägigen Anspruchsvoraussetzungen von den behandelnden Ärzten verordnet und von den Kostenträgern erstattet werden.