Sehr geehrte Damen und Herren,
die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung verhindern und ihre gleichberechtigte sowie barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten – das sind die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Dadurch soll eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Doch in der Praxis sieht es oft ganz anders aus. Deswegen wurde im Dezember 2016 die Schlichtungsstelle BGG ins Leben gerufen. REHACARE.de hat bei den Mitarbeiterinnen Anne Katrin Lutz und Dr. Rica Werner nachgefragt, wer genau sich unter welchen Umständen an die Schlichtungsstelle wenden kann.
Eine streitfreie Woche wünscht Ihnen Nadine Lormis Redaktion REHACARE.de REHACARE Internationale Fachmesse für Rehabilitation und Pflege 26. bis 29. September 2018 Düsseldorf
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