Sehr geehrte Damen und Herren,
vor acht Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Nach Artikel 19 der Konvention haben Menschen mit Behinderung das Recht, gleichberechtigt mit anderen ihren Wohnort zu wählen und sind nicht zu einer bestimmten Wohnform verpflichtet. Dass dies auch heute noch nicht in erforderlichem Ausmaß möglich ist, prangert das Deutsche Institut für Menschenrechte an. Lesen Sie mehr dazu in unserer News. Eine schöne Restwoche wünscht Nadine Lormis Redaktion REHACARE.de REHACARE Fachmesse mit Kongress & Foren 04. bis 07. Oktober 2017 Düsseldorf
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