Aber grundsätzlich unterscheiden sich die Umbauten natürlich nicht von denen, die an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren vorgenommen werden können. "So unterschiedlich wie die Krankheitsbilder unserer Kundschaft sind, so umfangreich sind auch die Umbaumöglichkeiten. Es gilt immer, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kund*innen einzugehen", sagt Frank Sodermanns deshalb.
Aktuell gibt es aber natürlich noch Besonderheiten, die Nutzende im Hinterkopf haben sollten – die Reichweite beispielsweise. "Allerdings", macht Koch aufmerksam, "gibt es hier technologische Fortschritte – sowohl auf der Fahrzeugseite – über die Batterietechnik – als auch auf Seiten der Lade-Infrastruktur." Denn neben dem noch ausbaufähigen Vorhandensein von Ladestationen, dauert das eigentliche Laden der Fahrzeuge noch sehr lang. Und auch die Barrierefreiheit ist ein Thema, wie man bei PARAVAN gemerkt hat. "Die aktuelle Lade-Infrastruktur wird nur in wenigen Fällen barrierefrei gestaltet. PARAVAN setzt sich hier auf Landes- und Bundesebene für eine Klarstellung der aktuellen Gesetzgebung, die einen gewissen Anteil an barrierefreien Ladesäulen in den Ladeparks vorschreibt, ein."
Aber gerade im Bereich des behindertenfreundlichen Transports spielen Ladezeiten nicht unbedingt eine Rolle. "Da ein Großteil unserer Kundschaft zum Kreis der Fahrdienste und Taxiunternehmen zählt, lässt sich die Reichweite sehr gut in das Alltagsgeschäft integrieren und kalkulieren", sagt Anne Holtz von AMF-Bruns. Was für das autonome Fahren gilt, gilt also auch ein Stück weit für die Elektromobilität: Besonders Betriebe, öffentlicher Nahverkehr und Kommunen wie Länder könnten Vorreiter sein.
Vor diesem Hintergrund profitieren wiederum alle von steigender Elektromobilität: Nicht nur, was die Lautstärke der Fahrzeuge angeht, sondern auch ihre Umweltverträglichkeit. Gerade in Städten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen ist das ein nicht unwesentlicher Faktor. Für den privaten Gebrauch spielen aber natürlich die finanziellen Mittel eine Rolle. Soll der Leistungsträger idealerweise 100 Prozent der Umbaukosten eines E-Fahrzeuges übernehmen, gilt es, die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. "Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und viele Faktoren spielen eine Rolle", macht Frank Sodermanns deshalb klar. Berufstätigkeit und der Weg zur Arbeitsstelle spielen beispielsweise eine gewichtige Rolle und wären ein starkes Argument für die Kostenübernahme.
Allerdings wird "natürlich kein Luxus bezuschusst. Es gilt die Variante zu wählen, die dem Prinzip des Wirtschaftlichkeitsgebotes entspricht: Notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich muss es sein." Das bedeutet eben auch: Solange ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor eine günstigere Alternative wäre, besteht kein Anspruch auf ein E-Auto. Die anfallenden Mehrkosten müssten dann individuell getragen werden.
Bis also auch der Individualverkehr mehrheitlich mit Elektromotoren fährt, dürften noch einige Jahre vergehen – solange die Elektromobilität noch nicht überall wirtschaftlich praktikabel ist. Ob das Auto der Zukunft also wirklich autonom und elektrisch fährt, wird sich zeigen müssen. Bis dahin sorgen die Umrüstungsexpert*innen von AMF-Bruns, Sodermanns und PARAVAN dafür, dass alle Menschen barrierefrei mobil sein können.