Einen Teil dieser Fragen beantworten, kann Frau Dr. Helga Seel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) e.V. in Frankfurt: "Rehabilitation ist ein Prozess, in dem es nicht nur darum geht, einfach einen Antrag zu genehmigen und eine Reha-Maßnahme zu bewilligen, sondern darum, passgenaue Hilfe anzubieten. Das umfasst auch – und das ist vielfach entscheidend - den Aspekt der Beratung über die möglichen Leistungen. Hier geht es um die Fragen: Um wen geht es? Welche Rahmenbedingungen gibt es? Inwiefern ist die Teilhabe eingeschränkt und welche Leistungen gibt es, diese Teilhabe zu verbessern?"
In Deutschland gibt es allerdings nicht nur einen Träger, der für Rehabilitations-Fragen verantwortlich ist, sondern mehrere. Welcher Leistungsträger zuständig ist, muss individuell ermittelt werden und hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits spielen das Alter und damit auch eine mögliche berufliche Situation sowie die Frage nach der Ursache der Erkrankung dabei eine Rolle. Welcher Reha-Träger in einem konkreten Fall zuständig ist, kann unterschiedlich sein. (Eine Übersicht zur Zuständigkeit gibt es auf www.reha-patient.de) Bei aller Schwierigkeit, die Zuständigkeit zu ermitteln, was in Zukunft noch besser bewältigt werden muss, lautet die Aufgabenstellung für die einzelnen Träger aber gleich, erklärt Dr. Seel: "Bedarfserkennung und Bedarfsermittlung sind die beiden Schlüsselwörter. Die Berater müssen in der Lage sein, einen Reha-Bedarf frühzeitig zu erkennen. Denn je früher ein Bedarf erkannt wird, desto höher sind die Chancen für den Betroffenen, Teilhabeeinschränkungen zu verhindern oder abzumildern. Und dann geht es um die Bedarfsermittlung, das bedeutet, die Leistungen abzuklären, die in Frage kommen."
Und weiter: "Grundsätzlich gilt: Je früher die für den Menschen passenden Unterstützungsleistungen eingesetzt werden, desto weniger aufwendig ist die Rehabilitation – das ist zu allererst für den Menschen gut. Und – das darf man auch nicht verkennen – frühzeitige Hilfen sind oft auch weniger kostenaufwendig."
Schätzungsweise bleiben durch Reha-Maßnahmen weit mehr als 100.000 Menschen jährlich arbeitsfähig, die sonst möglicherweise frühzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden wären. Es geht also auch um Kostengründe für den Sozialstaat. Denn natürlich ist eine Reha-Maßnahme, mit der die Arbeitsfähigkeit eines Betroffenen erhalten bleibt, kostengünstiger, als eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente oder sogar für eine lebenslange Pflege bezahlen zu müssen. Auch deshalb heißt das Motto: "Rehabilitation vor Pflege". Dr. Seel gibt jedoch zu bedenken, "dass wenn Pflege einmal nötig geworden ist, nicht automatisch keine Reha-Maßnahmen mehr in Frage kommen. Denn auch für Menschen, die pflegebedürftig sind, können Reha-Maßnahmen helfen, Teilhabe und damit Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern." Schließlich seien beim Thema Pflege wiederum nicht nur ältere Menschen betroffen, sondern auch Kinder und Jugendliche.