Mit der Volljährigkeit kann für Menschen mit Behinderung ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entstehen. Voraussetzung ist eine dauerhafte volle Erwerbsminderung. Diese liegt unter anderem vor, wenn jemand aufgrund einer Behinderung nicht mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann.
Ein Anspruch ist auch dann möglich, wenn die Person weiterhin im Haushalt der Eltern lebt oder in einer besonderen Wohnform wohnt. Der monatliche Regelsatz beträgt derzeit 563 Euro (Stand 2026).
Katja Kruse empfiehlt, einen möglichen Anspruch frühzeitig zu prüfen. Der Antrag sollte möglichst in dem Monat gestellt werden, in dem die Volljährigkeit eintritt.