In Zukunft wird außerdem genauer definiert, welche Hunde wirklich Assistenzhunde sind: Bisher konnte jeder Mensch mit Behinderung sich einen Hund anschaffen und selbst ausbilden – manchmal leider eher schlecht als recht.
In Kürze wird es eine Prüfungskommission geben, die nur Hunde als Assistenzhunde zertifiziert, die mindestens drei Assistenzhundeleistungen nachweisen können. Die Hunde müssen von oder mit einer "zertifizierten und geprüften Ausbildungsstelle" ausgebildet werden. Eine Selbstausbildung des eigenen Hundes wird damit unmöglich gemacht, was ich persönlich sehr gut finde. Offiziell ist das Gesetz am 1. Juli 2021 in Kraft getreten, wird aber in den nächsten Monaten noch genauer definiert.
Sie sind unter anderem auf die Ausbildung von Assistenzhunden für Personen mit Postraumatischer Belastungsstörung (PTBS) spezialisiert: Wie unterscheidet sich diese Ausbildung von den anderen?
Ledwina: Diese Gruppe, zu der beispielweise Soldat*innen oder Polizist*innen gehören, die meist in der Ausübung ihrer Berufe mehrfach traumatisiert wurden, findet besonders schlecht eine adäquate Versorgung. Hier möchten wir neue Wege finden, um sie zu unterstützen und ihnen einen Platz in der Gesellschaft zu geben, wo sie nicht nur gehört, sondern auch gesehen, anerkannt und beachtet werden. Die Aufgaben eines PTBS-Assistenzhundes für militärisches Personal beinhalten allgemeine und spezifische Anforderungen.
Zu den allgemeinen Anforderungen gehört zum Beispiel das Führen an der Leine: Der Hund läuft nicht locker an der Leine, sondern er führt durch Vorauslaufen mit leichtem Zug. Dies führt zum einen dazu, dass den Hundeführer*innen stets im Bewusstsein bleibt, das der Hund bei ihnen ist und zum anderen, dass die Hundeführer*innen dem Hund folgen, also sich in Bewegung setzen und laufen. Dies ist wichtig, da sich die Personen in vielen Fällen in einem isolierten Umfeld befinden, das sie nicht verlassen oder unbekanntes Terrain nicht betreten wollen.