Darlehen für Schwerbehinderte
Mit Schwerbehindertendarlehen fördert das Land NRW bauliche Maßnahmen in Eigenheimen, selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Gefördert werden können schwerbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau um nicht mehr als 40 % überschreitet.Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören z.B. Rampen, Treppenlifte, behinderungsgerechte Badezimmer.
Das Schwerbehindertendarlehen kann zusätzlich zu den Förderdarlehen zum Eigentumserwerb und zusätzlich zu den Fördermitteln zum Abbau von Barrieren gewährt werden.
Das Schwerbehindertendarlehen beträgt maximal 20.000 Euro je Wohnung.
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