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Um die persönlichen Wohnwünsche herauszufinden und möglichst umzusetzen, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Wohnberatung steigert erwiesenermaßen die Zufriedenheit mit der eigenen Wohnsituation. Die Arbeit der Wohnberatungsstellen ist von der Landesregierung anerkannt und ihre Expertise soll nach dem Aktionsplan „NRW inklusiv“ der Landesregierung in die „Beratung über die Herstellung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im Wohnungsbestand“ einbezogen werden.
„Wohnberatung ist eine Tätigkeit der sozialen Arbeit, deren Zielsetzung es ist, Ratsuchende und/oder deren Angehörige umfassend über die individuellen Möglichkeiten der Anpassung der Wohnung zu informieren. Dabei werden die jeweiligen Lebens- und Wohnbedingungen berücksichtigt. Diese auf die Bedarfe und Bedürfnisse der Ratsuchenden abgestimmten Informationen beziehen sich auf Ausstattungsänderungen, Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, Wohnungswechsel und die Auswahl und die Inanspruchnahme von bundes- und/ oder landesrechtlich vorgesehenen Sozial- und Versicherungsleistungen sowie auf sonstige Unterstützungsangebote.
Die Realisierung der Maßnahmen wird von den Wohnberatungsstellen so weit wie nötig begleitet. Dabei gilt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“, das die ratsuchenden Menschen dazu befähigen soll, sich selbst zu helfen bzw. sich selbst Hilfe zu organisieren. Wohnberatung findet i.d.R. in der Wohnung der Ratsuchenden statt. Diese ist ein – auch vom Gesetz – besonders geschützter Raum.“ (Koordination Wohnberatung NRW (Hrsg.), Rahmenstandards für Wohnberatungsstellen in NRW, August 2019, S. 8 verfügbar unter https://www.koordination-wohnberatung-nrw.de/wp-content/uploads/2019/08/Rahmenstandards_derWohnberatungsstellenNRW_2019.pdf)
In allen Fragen des Wohnens im Alter, bei Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Demenz, und natürlich auch präventiv sind Wohnberatungsstellen die richtige Anlaufstelle. Die Wohnberatungsstellen leisten für den Verbleib in der eigenen Wohnung insbesondere hinsichtlich des Abbaus von Barrieren, der Suche nach geeigneten Diensten sowie zu Finanzierungsfragen und Antragstellungen wichtige Hilfe. Ziel der Wohnberatung ist es, die möglichst selbständige Lebensführung in der eigenen Wohnung und im gewohnten Umfeld zu ermöglichen und/oder zu verlängern.
Bei Hausbesuchen erfolgt die Beratung zur optimalen Anpassung der Wohnverhältnisse an die Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Menschen. Diese Anpassung kann präventiv oder reaktiv erfolgen. So können z.B. Unfälle, insbesondere Stürze, verhindert und oft folgende Pflegebedürftigkeit vermieden werden, Hilfe- und Pflegebedarf kann reduziert oder Pflege ermöglicht bzw. erleichtert werden. Bei Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sind spezifische weitere Kompetenzen der Wohnberatung gefragt wie Erleichterung der räumlichen und zeitlichen Orientierung und Maßnahmen gegen Unruhe und Verwirrtheit. Eine Übersicht über Ziele, Aufgaben und Qualitätsanforderungen der Wohnberatung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf hier.
In Nordrhein-Westfalen ist die Wohnberatung in einem von anderen Bundesländern nicht erreichten Maße fast flächendeckend ausgebaut. Aktuell gibt es 130 Wohnberatungsstätten in NRW. Bundesweit sind es ca. 350, davon viele ehrenamtliche. Die Wohnberatungsstellen in NRW arbeiten unabhängig, hauptamtlich und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Schon 1989 wurde über die Stiftung Wohlfahrtspflege das erste Beratungsangebot beim Kreuzviertel-Verein in Dortmund finanziert. In diesem Jahr wird die Wohnberatung in NRW 30 Jahre.
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